Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:
Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr
Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.
Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte nicht beantragt werden.
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