Leerstandsabgabe - was ist zu tun

Der Landesgesetzgeber hat mit dem Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz – kurz TFLAG genannt – eine Abgabe für leerstehende Wohnräume eingeführt. Diese hat die Gemeinden verpflichtend einzuheben und soll vor allem einen sozialpolitischen Beitrag zur Nutzung von vorhandenem Wohnraum leisten und Leerstand von Wohnungen verhindern. Die Leerstandsabgabe ist - wie zum Beispiel die Freizeitwohnsitzabgabe oder die Kommunalsteuer - eine sogenannte „Selbstbemessungsabgabe“. Das heißt im Fall der neu eingeführten Leerstandsabgabe, dass diese vom Abgabepflichtigen ab dem Jahr 2024 selbständig aufgrund der vom Gemeinderat beschlossenen Abgabensätze an die  Gemeinde zu entrichten ist.

Leerstandsabgabe Erklärung-Formular


29.04.2024