Umstieg von behördlich ausgestellter Handy-Signatur auf die ID Austria

ID Austria Cover

Behördlich ausgestellte Handy-Signaturen sind Handy-Signaturen, die von Bezirkshauptmannschaften, Gemeinden, über Finanzonline, dem Land Tirol oder
einem Impfzentrum ausgestellt wurden; Nicht-behördliche Handy-Signaturen sind beispielsweise jene, die über eine Bank, Handyshops, der Wirtschaftskammer
oder einer Krankenkasse ausgestellt wurden. Im Fall einer nicht-behördlich ausgestellten Handy-Signatur empfiehlt es sich, eine neue Handy-Signatur bei einer
Behörde ausstellen zu lassen, da beim selbstständigen Umstieg auf die ID Austria kein aktuelles Passfoto benötigt wird. Wird die ID Austria direkt bei einer
Behörde beantragt, ist ein Passfoto notwendig, das nicht älter ist als sechs Monate.

31.01.2023