Anzeige eines Sterbefalles

 

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde,
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
  • Meldenachweis des Verstorbenen

 

 

INFORMATION  Todesfall –  zuständige Ärzte

Bei einem Todesfall ist eine Totenbeschau durch einen Arzt erforderlich. Es soll dabei folgende Vorgangsweise eingehalten werden:

a) Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsunternehmen Bestattungsunternehmen Huber-Sturm GmbH Salzburgerstraße 27. 6380 St. Johann in Tirol, Tel 05352/6 21 15

b) Das Bestattungsunternehmen wird in den meisten Fällen auch die Veranlassung der Totenbeschau und die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt übernehmen. Diesfalls ist eine direkte Kontaktaufnahme mit einem Arzt nicht erforderlich.

Achtung:Vor der Totenbeschau darf an der Verstorbenen/dem Verstorbenen keine Veränderung (auch kein Umkleiden) vorgenommen werden!

In den Gemeinden Fieberbrunn, Hochfilzen, St.Jakob i.H. und St. Ulrich a.P. übernehmen folgende Ärzte in der angeführten Reihenfolge eine Totenbeschau:

Dr. Rupert Ernst
Ordination: Rosenegg 48 a, 6391 Fieberbrunn
Tel: 05354/56079
Mobil: 0699/11068850

Dr. Hannes Lechner
Ordination: Kirchweg 2, 6391 Fieberbrunn
Tel: 05354/56535
Mobil: 0664/5184556

Ordination:  Dorfstraße 42, 6393 St. Ulrich a. P.
Tel: 05354/88823
Mobil: 0664/5184556

 


WEITERE INFORMATIONEN ZU ALLEN TODESFALLANGELEGENHEITEN ERHALTEN SIE UNTER ANGEFÜHRTEM LINK

und auf der Startseite der Homepage unter Punkt Bürgerservice - help.gv - Lebenslagen - Todesfall

www.help.gv.at 

http://www.aektirol.at/