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Gemäß der gültigen Fassung der Tiroler Gemeindeordnung (§ 31) obliegt dem Gemeindevorstand die Vorberatung und Antragstellung in allen der Beschlussfassung durch den Gemeinderat unterliegenden Angelegenheiten, soweit hierfür nicht besondere Ausschüsse eingerichtet sind.
Neben Bürgermeister und Vizebürgermeisterin, die ein fixes Mandat im Gemeindevorstand haben, wurden bei der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats am 24.03.2022 zwei weitere stimmberechtigte Mitglieder namhaft gemacht. Der Gemeindevorstand der Gemeinde St. Ulrich am Pillersee besteht somit aus vier Mitgliedern.